Ihr Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Sie wissen nicht, wie hoch der Schaden ist. Dann können Sie auf uns zurückgreifen. Wir helfen bei der Ermittlung der Schadenhöhe. Je nach Erfordernis umfasst das von uns erstellte Schadengutachten die nachfolgenden Positionen:
Wir können Ihnen auch — nichtrechtlicher Teil — helfen, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist oder der Unfallgegner/die gegnerische Versicherung die Ursächlichkeit der von Ihnen geltend gemachten Beschädigung bezweifelt (siehe Sonder-/Gerichtsgutachten).
Wenn Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt waren, gehören die Ermittlungskosten des Schadenumfangs zu den Positionen, die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu begleichen sind. In strittigen Fällen (Schuldfrage unklar) müssten wir Sie allerdings bitten, in Vorkasse zu treten. Wenn Sie Ihre Fahrzeug(kasko)versicherung in Anspruch nehmen, bestimmt in der Regel Ihr Versicherer den Sachverständigen. Mit dem zuständigen Sachbearbeiter sollten Sie daher Rücksprache nehmen.