KFZ-Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Hans J. Merdausl

Von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Straßenverkehrsunfälle sowie KFZ-Schäden und -Bewertung.

GTÜ DAT

Unfallschaden

Ihr Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Sie wissen nicht, wie hoch der Schaden ist. Dann können Sie auf uns zurückgreifen. Wir helfen bei der Ermittlung der Schadenhöhe. Je nach Erfordernis umfasst das von uns erstellte Schadengutachten die nachfolgenden Positionen:

  • Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten
  • merkantiler Minderwert
  • Wiederbeschaffungswert
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer


Wir können Ihnen auch  nichtrechtlicher Teil  helfen, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist oder der Unfallgegner/die gegnerische Versicherung die Ursächlichkeit der von Ihnen geltend gemachten Beschädigung bezweifelt (siehe Sonder-/Gerichtsgutachten).

Wenn Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt waren, gehören die Ermittlungskosten des Schadenumfangs zu den Positionen, die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu begleichen sind. In strittigen Fällen (Schuldfrage unklar) müssten wir Sie allerdings bitten, in Vorkasse zu treten. Wenn Sie Ihre Fahrzeug(kasko)versicherung in Anspruch nehmen, bestimmt in der Regel Ihr Versicherer den Sachverständigen. Mit dem zuständigen Sachbearbeiter sollten Sie daher Rücksprache nehmen.

Unfallschaden

Schadenaufnahme an einem Pkw Überschlagunfall

Unfallschaden

Schadenaufnahme an einem Pkw streifender Unfall

Unfallschaden

Schadenaufnahme an einem Motorroller Überschlagunfall